Informationstext
Wer gefährliche Güter auf der Straße befördert, muss das ADR befolgen. Zum 01.01.2025 tritt das neue ADR 2025 in Kraft, welches ab dem 01.07.2025 verpflichtend ist.
Diese neue ADR-Ausgabe berücksichtigt die zum Januar 2025 in Kraft tretenden Änderungen des ADR. Zusätzlich enthält das Buch die nationalen Vorschriften in der aktuell geltenden Fassung.
Dies sind im Einzelnen
die Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (RL Binnenland),
das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB),
die Durchführungsrichtlinien zur GGVSEB (RSEB),
die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV),
die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV),
die Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV),
die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV).
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